Besenrein: Bedeutung bei der Wohnungsübergabe
«Besenrein» steht in vielen Mietverträgen und Übergabeprotokollen – und wird oft unterschiedlich verstanden. Das ist üblicherweise gemeint, und so kommen Sie ohne Überraschungen durch die Übergabe.
Was besenrein üblicherweise heisst
Besenrein bedeutet: Die Räume sind vollständig leer und grob gereinigt. Böden sind gewischt oder gesaugt, grober Schmutz ist entfernt, Nägel und Dübel sind, wenn vereinbart, entfernt. Nicht gemeint ist eine Grund- oder Endreinigung mit Fenstern, Küchengeräten, Bad und Fugen.
Was Verwaltungen erwarten
Massgebend sind der Mietvertrag und das Übergabeprotokoll. Viele Verwaltungen erwarten bei einer Kündigung eine gereinigte Wohnung; bei einem Verkauf, einer Auflösung oder einem Umbau reicht oft besenrein. Klären Sie das vor der Räumung – wir fragen beim Rundgang danach und planen entsprechend.
Besenrein und Endreinigung bei PT-Räumungen
Jede Räumung übergeben wir besenrein. Wenn die Verwaltung mehr erwartet, übernehmen wir auf Wunsch die Endreinigung. Beides wird vorher abgesprochen und steht in der Offerte. Den ganzen Weg von der Besichtigung bis zur Übergabe beschreibt der Ratgeber Wohnungsräumung: der Ablauf in sechs Schritten.
Vor der Übergabe: die letzten Schritte
- Sind alle Räume leer – auch Keller, Estrich, Garage und Briefkasten?
- Sind alle Schlüssel beisammen, inklusive Briefkasten und Keller?
- Sind die Zählerstände notiert?
- Ist der Übergabetermin mit der Verwaltung bestätigt?
Häufige Fragen zur Übergabe
Ist besenrein dasselbe wie gereinigt?
Nein. Besenrein heisst leer und grob gereinigt. Gereinigt meint die Endreinigung mit Fenstern, Küche und Bad.
Kann PT-Räumungen die Endreinigung übernehmen?
Ja, auf Wunsch. Das wird beim Rundgang besprochen und in der Offerte festgehalten.
Wer entscheidet, ob besenrein reicht?
Massgebend sind Mietvertrag und Übergabeprotokoll. Klären Sie das mit der Verwaltung vor der Räumung – wir fragen beim Rundgang danach.
