Die Vereinbarung gilt zwischen der Firma PT-Räumungen und dem Auftraggeber. Handelt dieser nicht im eigenen Namen, so handelt er nur als Vertretung und hat dies bei der Besichtigung ausdrücklich mitzuteilen. In diesem Fall hat der Vertretende eine schriftliche Kostenübernahmezusicherung und Auftragserteilung des Auftraggebers der Firma PT-Räumungen auszuhändigen. Handelt der Vertreter als Sachverwalter oder Vormund, so ist der Vertreter der Auftraggeber.
Die Besichtigung und Offertenerstellung erfolgt unverbindlich und kostenlos. Der Preis bzw. die Offerte bezieht sich auf den Zustand des Objektes zum Zeitpunkt der Besichtigung und schliesst nicht besichtigte Gegenstände / Örtlichkeiten aus.
Sämtliche Preisvereinbarungen (Offerte) sind Fixpreise und gelten ab Zeitpunkt der Besichtigung. Für den Fall des Hinzufügen/Entfernens von Gegenständen bzw. erweitern des Auftrages auf andere zuvor nicht besichtigte Gegenstände oder Räumlichkeiten behält sich die Firma PT-Räumungen einen Rücktritt von der Räumungs- und Entsorgungsvereinbarung bzw. eine Neukalkulation des Preises vor.
Bei Unterzeichnung der Räumungsvereinbarung bzw. mit Beginn der Räumung oder Entrümpelungstätigkeit gehen sämtliche im Objekt gebliebenen Gegenstände in den Besitz der Firma PT-Räumungen über. Der Auftragsnehmer übernimmt keine Haftung für den Verlust von Dokumenten, Schmuck, Geld, Urkunden und dergleichen. Die Gegenstände werden zum Grossteil der RAZ zugeführt oder auf Deponien entsorgt und somit unwiederbringlich verloren. Nehmen Sie sich bitte vor der Besichtigung genügend Zeit zur deutlichen Kennzeichnung der Gegenstände, welche im Objekt verbleiben bzw. entfernen diese vor der Räumung.
Der Auftraggeber hat, sofern nicht ausdrücklich schriftlich oder anders vereinbart, nach Abschluss der Tätigkeit die Dienstleistung per Einzahlung auf Konto & Twint oder bar zu begleichen. Bei Überschreitung der Zahlungsfälligkeit berechnen wir Ihnen die Ortsüblichen Mahnspesen, Zins pro angefangenem Kalendermonat, sowie Inkassospesen lt. Auslage.
Die Firma PT-Räumungen ist verpflichtet, die ihm erteilten Aufträge sorgfältig und fachgerecht auszuführen und dabei alle Interessen seiner Auftraggeber zu wahren. Die Haftung durch die Firma PT-Räumungen ist ausgeschlossen:a) für Schäden an Mauerwerk, Böden und Decken, Leitungen (Gas, Wasser, Elektro) und dergleichen, die bei der Erstbesichtigung entdeckt oder auch unentdeckt (nicht sichtbar) waren, sowie nach der Räumung des Objektes entstehen.b) für den Inhalt von Behältern aller Artc) für Schäden durch Öle, Fette, explosive feuergefährliche, strahlende, selbstentzündliche, giftige und ätzende Stoffe entstehen.d) für Schäden oder Verlust an Dokumenten, Urkunden, Wertpapieren, Edelmetallen, Geld, Münzen usw.e) für Beschädigungen an Wänden, Fenster, Böden und Stiegengeländer, während des Be- oder Entladenf) für Beschädigungen welche in Folge einer «Facharbeitstätigkeiten» (wie zb. Schreiner, Elektriker oder Installateur) entstehen, wenn trotz Hinweis der Firma PT-Räumungen Auftraggeber auf die Durchführung der Leistung bestanden hatte.g) bei Nichteinhalten von Termintransporten durch Witterungseinflüssen oder verkehrsbedingte nicht vorhersehbare Zwischenfälle (Unfall, Panne) übernimmt die Firma PT-Räumungen keine Haftung.h) Die Haftung erlischt, wenn äusserlich erkennbare Mängel nicht sofort nach Abschluss der Tätigkeit, reklamiert werden.ALLE Ansprüche gegen die Firma PT-Räumungen, aus welchem Rechtsgrund auch immer, verjähren nach 6 Monaten.
Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Firma PT-Räumungen die vom Auftraggeber bekannt gegebene Daten (Namen, Adresse, E-Mail, Kreditkartendaten, Daten für Kontoüberweisungen) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Auftraggebers ermittelt, speichert und verarbeitet.
Erfüllungsort ist der Sitz der Firma PT-Räumungen. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Firma PT-Räumungen und dem Auftraggeber ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz von der Firma PT-Räumungen sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Firma PT-Räumungen berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommende Regelung zu Treffen.